Hausregeln (AGB)
Die Nachfolgenden Punkte stellen aus unserer Sicht die wichtigsten Regelungen aus unseren AGB dar (Stand 19.07.2026). Grundlage des Vertrages werden vollständigen AGB von TAYKA, Inh. Tanja Peschke.
TAYKA – Piercing & Tattoo
TAYKA
Inhaberin: Tanja Peschke
Friedrichstraße 200
10117 Berlin
Stand: 12. Juli 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge, Terminvereinbarungen, Behandlungen, Warenkäufe und sonstigen Geschäftsbeziehungen zwischen
TAYKA, Inhaberin Tanja Peschke, Friedrichstraße 200, 10117 Berlin
– nachfolgend „TAYKA“ genannt – und ihren Kundinnen und Kunden.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten insbesondere für Tattoo- und Piercingleistungen, Beratungen, Tattooanfragen, Nachkontrollen, Nachstich- und Touch-up-Termine, den Verkauf von Schmuck und Pflegeprodukten sowie den Verkauf und die Einlösung von Gutscheinen.
Sie gelten sowohl für Buchungen und Verträge, die unmittelbar im Studio abgeschlossen werden, als auch für Terminvereinbarungen über die Webseite, telefonisch oder über die von TAYKA eingesetzte Kalendersoftware KissCal Service.
Abweichende individuelle Vereinbarungen zwischen TAYKA und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Allgemeine Behandlungsvoraussetzungen
TAYKA tätowiert grundsätzlich nur Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Piercings werden – abhängig von Art und Körperstelle – ab dem 6. Lebensjahr durchgeführt. Es gelten die nachfolgenden besonderen Altersgrenzen.
TAYKA behält sich vor, Termin- und Behandlungsanfragen im Rahmen der Vertragsfreiheit abzulehnen. Eine Behandlung kann insbesondere abgelehnt oder abgebrochen werden, wenn:
gesundheitliche oder anatomische Bedenken bestehen,
die erforderliche Einwilligungs- oder Entscheidungsfähigkeit fehlt,
notwendige Unterlagen oder Zustimmungen nicht vorgelegt werden,
der Kunde unter Alkohol-, Drogen- oder erheblich beeinträchtigendem Medikamenteneinfluss steht,
Hygiene- oder Sicherheitsvorgaben nicht eingehalten werden,
der Kunde sich aggressiv, beleidigend oder anderweitig unzumutbar verhält,
das gewünschte Motiv oder die gewünschte Durchführung von TAYKA oder dem ausführenden Artist nicht vertreten werden kann.
Tätowierungen und Piercings sind Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit und setzen eine vorherige, wirksame und informierte Einwilligung des Kunden voraus.
Unmittelbar vor der Behandlung ist eine Einverständniserklärung vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen und zu unterzeichnen.
3. Altersgrenzen für Piercings
3.1 Ab dem 6. Lebensjahr
Ohrlöcher im weichen Ohrläppchen beziehungsweise Fettgewebe können ab dem 6. Lebensjahr durchgeführt werden, wenn:
das Kind selbst ausdrücklich mit der Durchführung einverstanden ist,
mindestens ein sorgeberechtigter Elternteil persönlich anwesend ist,
die Einwilligung sämtlicher Sorgeberechtigter vorliegt,
geeignete Originaldokumente zum Nachweis der Identität, des Alters und der Sorgeberechtigung vorgelegt werden.
Geeignete Nachweise sind insbesondere Personalausweis, Reisepass oder Geburtsurkunde des Kindes sowie ein gültiges Ausweisdokument des anwesenden Sorgeberechtigten.
Bei alleinigem Sorgerecht kann TAYKA einen entsprechenden Nachweis verlangen.
3.2 Ab dem 14. Lebensjahr
Ab dem 14. Lebensjahr können Piercings und Dehnungen durchgeführt werden, wenn:
mindestens ein sorgeberechtigter Elternteil persönlich anwesend ist,
die Einwilligung sämtlicher Sorgeberechtigter vorliegt,
die erforderlichen Originaldokumente vorgelegt werden.
Ausgenommen sind insbesondere:
Zungenpiercings,
Dermal Anchors beziehungsweise Dermals,
Industrial-Piercings,
Bridge-Piercings,
Brustwarzenpiercings,
Cheek-Piercings,
Intimpiercings.
3.3 Ab dem 16. Lebensjahr
Ab dem 16. Lebensjahr können Piercings mit persönlicher Anwesenheit mindestens eines sorgeberechtigten Elternteils und nachgewiesener Einwilligung sämtlicher Sorgeberechtigter durchgeführt werden.
Ausgenommen sind insbesondere:
Dermal Anchors beziehungsweise Dermals,
Bridge-Piercings,
Cheek-Piercings,
Intimpiercings.
3.4 Ab dem 18. Lebensjahr
Ab dem 18. Lebensjahr ist bei berechtigten Zweifeln am Alter oder an der Identität ein gültiges Ausweisdokument im Original vorzulegen.
3.5 Entscheidung im Einzelfall
Auch bei Vorliegen der erforderlichen Zustimmung besteht kein Anspruch auf die Durchführung eines Piercings.
TAYKA kann im Einzelfall strengere Altersgrenzen anwenden oder eine Behandlung aus fachlichen, anatomischen, gesundheitlichen oder ethischen Gründen ablehnen.
Eine Behandlung Minderjähriger wird nicht durchgeführt, wenn das Kind oder die jugendliche Person selbst die Behandlung erkennbar nicht möchte.
4. Gesundheitliche Angaben und Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, TAYKA vor Beginn der Behandlung vollständig und wahrheitsgemäß über alle Umstände zu informieren, die für die Behandlung oder den Heilungsverlauf von Bedeutung sein können.
Hierzu gehören insbesondere:
Allergien und Unverträglichkeiten,
Hauterkrankungen,
Infektionskrankheiten,
Blutgerinnungsstörungen,
Diabetes,
Immunschwächen,
Herz-Kreislauf-Erkrankungen,
Neigung zu überschießender Narbenbildung,
aktuelle Entzündungen oder Erkrankungen,
regelmäßig oder aktuell eingenommene Medikamente,
die Einnahme blutverdünnender Medikamente,
Schwangerschaft oder Stillzeit,
sonstige gesundheitliche Besonderheiten.
Der Kunde bestätigt, frei und eigenverantwortlich über seinen Körper entscheiden zu können.
Bei gesundheitlichen Zweifeln darf TAYKA eine ärztliche Freigabe verlangen oder die Behandlung ablehnen.
Personen, die unter Alkohol-, Drogen- oder erkennbar beeinträchtigendem Medikamenteneinfluss stehen, werden nicht tätowiert oder gepierct.
Während einer Schwangerschaft oder Stillzeit führt TAYKA grundsätzlich keine Tattoos oder Piercings durch.
Macht der Kunde vorsätzlich oder fahrlässig falsche oder unvollständige Angaben oder verschweigt er relevante gesundheitliche Umstände, haftet TAYKA nicht für daraus entstehende Folgen, soweit diese nachweislich auf den falschen oder verschwiegenen Angaben beruhen und TAYKA kein eigenes Verschulden trifft.
Zusätzliche Aufwendungen, die ausschließlich aufgrund unrichtiger oder verschwiegener Angaben des Kunden entstehen, können dem Kunden nach vorheriger Information in Rechnung gestellt werden.
5. Beratungen und unverbindliche Tattooanfragen
Allgemeine Tattooanfragen können online, telefonisch oder persönlich im Studio gestellt werden.
Eine kostenlose oder unverbindliche Tattooanfrage dient zunächst der Erfassung und Einschätzung des gewünschten Motivs, der Körperstelle, der Größe, des Stils und des voraussichtlichen Aufwandes.
Eine digitale oder KI-gestützte Erstberatung dient ausschließlich einer ersten Orientierung. Sie ersetzt nicht die persönliche fachliche Prüfung und Beratung durch einen Tattoo-Artist.
Preisangaben im Rahmen einer ersten Anfrage, einer automatisierten Beratung, einer E-Mail oder eines Telefongesprächs sind grundsätzlich unverbindliche Schätzungen, sofern nicht ausdrücklich ein Festpreis vereinbart wurde.
Eine unverbindliche Tattooanfrage stellt noch keine verbindliche Terminvereinbarung und keinen Vertrag über die Durchführung eines Tattoos dar.
Ein verbindlicher Vertrag kommt erst durch die ausdrückliche Terminbestätigung durch TAYKA beziehungsweise durch das Buchungssystem und – sofern vorgesehen – durch die Zahlung der vereinbarten Terminanzahlung zustande.
Zeichnungen, Entwürfe und detaillierte Motivarbeiten können von der Zahlung einer angemessenen Anzahlung oder Gestaltungsvergütung abhängig gemacht werden.
6. Terminvereinbarung und Kalendersoftware
Termine können über die Webseite von TAYKA, über die eingesetzte Kalendersoftware KissCal Service, telefonisch oder unmittelbar im Studio vereinbart werden.
Mit der verbindlichen Terminbestätigung kommt ein Vertrag über die Reservierung und Durchführung der vereinbarten Leistung zustande.
Die Terminbestätigung wird in der Regel digital übermittelt. Die digitale Buchungs- oder Terminbestätigung ersetzt eine frühere schriftliche Terminkarte.
Ist für den Termin eine Anzahlung vorgesehen, wird der Termin grundsätzlich erst nach fristgerechtem Eingang der Anzahlung verbindlich reserviert.
Die Anzahlung ist bei der Buchung beziehungsweise innerhalb der im Buchungssystem oder in der Terminbestätigung angegebenen Zahlungsfrist fällig.
Wird die erforderliche Anzahlung nicht fristgerecht geleistet, kann der Termin automatisch storniert und wieder zur Buchung freigegeben werden.
7. Piercingtermine und Piercinganzahlungen
Für Piercingtermine wird grundsätzlich eine Anzahlung in Höhe von 30,00 Euro vereinbart, sofern bei der Buchung kein anderer Betrag angegeben wird.
Die Anzahlung wird vollständig mit dem Preis der gebuchten Piercingleistung verrechnet.
Piercingtermine, für die eine erforderliche Anzahlung nicht innerhalb der angegebenen Frist eingegangen ist, können automatisch verfallen und neu vergeben werden.
Spontanpiercings ohne vorherige Terminbuchung sind abhängig von der Auslastung möglich, können jedoch nicht garantiert werden.
Bricht der Kunde die Behandlung in der Behandlungskabine auf eigenen Wunsch oder aufgrund von Unentschlossenheit ab, nachdem die konkrete Behandlungsvorbereitung bereits begonnen hat, kann TAYKA den bis dahin entstandenen Aufwand berechnen.
Wurden insbesondere bereits sterile Materialien geöffnet, die Körperstelle desinfiziert, vermessen oder angezeichnet oder wurde der eigentliche Behandlungsvorgang unmittelbar begonnen, kann der volle vereinbarte Piercingstechpreis ohne Schmuck als pauschalierter Aufwands- und Schadensersatz berechnet werden.
Gleiches gilt, wenn die Behandlung aufgrund eines unzumutbaren Verhaltens des Kunden abgebrochen werden muss.
Ersparte Aufwendungen sind zu berücksichtigen. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand beziehungsweise Schaden entstanden ist.
8. Tattootermine und Terminanzahlungen
Tattootermine werden grundsätzlich nach einer vorherigen Beratung vereinbart. Die Beratung kann online, telefonisch oder persönlich im Studio erfolgen.
Für die Reservierung eines Tattootermins ist eine angemessene Terminanzahlung beziehungsweise Terminkaution zu leisten.
Die Höhe der Terminanzahlung richtet sich insbesondere nach:
der geplanten Dauer des Termins,
dem Umfang und der Größe des Tattoos,
dem erforderlichen Vorbereitungs- und Zeichenaufwand,
dem vereinbarten Gesamtpreis,
dem ausgewählten Artist.
Die Höhe der Anzahlung wird dem Kunden vor der verbindlichen Buchung mitgeteilt.
Die Terminanzahlung wird vollständig mit dem Preis des Tattoos verrechnet.
Der Nachweis über die digital erfasste Zahlung beziehungsweise die Buchungsbestätigung ist ausreichend. Eine zusätzliche körperliche Anzahlkarte ist bei digital gebuchten Terminen nicht erforderlich.
9. Stornierung und Umbuchung von Terminen
Piercing-, Tattoo-, Beratungs-, Nachkontroll- und sonstige Behandlungstermine können bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei storniert oder umgebucht werden.
Die Frist wird vom Beginn des vereinbarten Termins an rückwärts berechnet.
Die Stornierung oder Umbuchung soll über den entsprechenden Link in der Buchungs- oder Terminbestätigung der Kalendersoftware vorgenommen werden.
Ist die Änderung über die Kalendersoftware aus technischen Gründen nicht möglich, muss die Stornierung oder Umbuchung TAYKA rechtzeitig über einen anderen von TAYKA bereitgestellten Kontaktweg mitgeteilt werden.
Entscheidend für die Einhaltung der 48-Stunden-Frist ist der rechtzeitige Eingang der Stornierung oder Umbuchung bei TAYKA beziehungsweise im Buchungssystem.
Bei einer rechtzeitigen Umbuchung wird eine bereits geleistete Terminanzahlung auf den neu vereinbarten Termin übertragen.
Bei einer rechtzeitigen vollständigen Stornierung wird die bereits geleistete Terminanzahlung in voller Höhe als Gutschein beziehungsweise Kundenguthaben ausgegeben.
Eine Barauszahlung der Terminanzahlung ist grundsätzlich ausgeschlossen, soweit kein gesetzlicher Rückzahlungs- oder Widerrufsanspruch besteht.
Bei digital gebuchten Terminen erfolgt die Zuordnung anhand der Buchungs- und Zahlungsdaten. Eine körperliche Terminkarte oder Anzahlquittung ist nicht erforderlich.
10. Kurzfristige Stornierung und Nichterscheinen
Wird ein Termin weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Beginn storniert oder umgebucht, kann TAYKA die geleistete Terminanzahlung als pauschalierten Ersatz für den entstandenen Termin-, Vorbereitungs- und Umsatzausfall einbehalten.
Gleiches gilt, wenn der Kunde ohne vorherige Stornierung nicht zum vereinbarten Termin erscheint.
Eine bereits geleistete Anzahlung wird in diesen Fällen nicht als Gutschein ausgegeben und nicht auf einen späteren Termin übertragen.
TAYKA berücksichtigt bei der Berechnung des Schadens:
ersparte Aufwendungen,
nicht verbrauchte Materialien,
eine mögliche anderweitige Vergabe des Termins,
sonstige schadensmindernde Umstände.
Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass TAYKA überhaupt kein oder lediglich ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Reicht die geleistete Anzahlung zur Deckung eines nachweislich höheren Schadens nicht aus, bleiben weitergehende gesetzliche Ansprüche von TAYKA unberührt. Bereits einbehaltene Beträge werden angerechnet.
Eine solche Gegenbeweismöglichkeit ist für pauschalierte Schadensersatzregelungen in AGB wichtig. (Gesetze im Internet)
11. Verspätungen
Der Kunde ist verpflichtet, pünktlich zum vereinbarten Termin zu erscheinen.
Bei einer Verspätung kann TAYKA den Termin entsprechend verkürzen, sofern die vereinbarte Behandlung innerhalb der verbleibenden Zeit fachgerecht und sicher durchgeführt werden kann.
Ist eine ordnungsgemäße Durchführung wegen der Verspätung nicht mehr möglich, darf TAYKA die Behandlung ablehnen und einen neuen Termin verlangen.
Bei einer erheblichen, vom Kunden zu vertretenden Verspätung kann der Termin wie eine kurzfristige Stornierung behandelt werden.
Dem Kunden bleibt auch in diesem Fall der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
12. Durchführung von Tattoos
Motiv, Stil, Körperstelle, Größe und Ausrichtung des Tattoos werden vor Beginn der Behandlung mit dem Kunden abgestimmt.
Der Kunde ist verpflichtet, den endgültigen Entwurf vor Beginn des Tätowierens sorgfältig zu prüfen.
Dies gilt insbesondere für:
Namen,
Daten,
Zahlen,
Schreibweisen,
Übersetzungen,
Symbole,
Größe,
Körperstelle,
Ausrichtung und Seitenangaben.
Mit seiner Freigabe bestätigt der Kunde, dass Motiv, Schreibweise, Größe, Platzierung und Ausrichtung seinen Wünschen entsprechen.
Änderungswünsche, die nach der Freigabe geäußert werden und eine wesentliche Überarbeitung oder Neuerstellung des Entwurfs erfordern, können zusätzlich berechnet werden. Der Kunde wird vorab über die zusätzlichen Kosten informiert.
Aufgrund unterschiedlicher Hautbeschaffenheit, Pigmentaufnahme und Heilungsverläufe können leichte Abweichungen zwischen Entwurf und abgeheiltem Tattoo auftreten.
Ein bestimmtes Heilungs-, Farb- oder Alterungsergebnis kann nicht garantiert werden.
Rein subjektives Nichtgefallen begründet keinen Mangel, wenn das Tattoo fachgerecht ausgeführt und das Motiv zuvor vom Kunden freigegeben wurde.
Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei einer tatsächlich mangelhaften oder nicht fachgerechten Leistung bleiben unberührt.
Entwürfe und Zeichnungen dürfen ohne Zustimmung des jeweiligen Urhebers nicht vervielfältigt, veröffentlicht, an Dritte weitergegeben oder von anderen Tattoo-Artists verwendet werden.
13. Nachkontrolle und Nachstechen von Tattoos
Der vereinbarte Tattoopreis beinhaltet grundsätzlich einen einmaligen, erforderlichen Nachstich, soweit dieser aufgrund des normalen Heilungsverlaufs notwendig ist.
Der Nachstichbedarf muss innerhalb der ersten vier bis sechs Wochen nach dem ursprünglichen Tattootermin bei TAYKA gemeldet und kontrolliert werden.
Die Meldung oder Buchung kann über die von TAYKA bereitgestellte Kalendersoftware erfolgen.
Kann der eigentliche Nachstichtermin aufgrund der weiteren Abheilung oder fehlender Terminverfügbarkeit nicht innerhalb der sechs Wochen stattfinden, genügt es, wenn der Kunde den Nachstichbedarf innerhalb dieser Frist gemeldet und einen Termin vereinbart hat.
Erfolgt die Meldung erst nach Ablauf der Frist, wird der Nachstich nach dem tatsächlichen Zeit- und Materialaufwand berechnet.
Ein kostenfreier Nachstich ist ausgeschlossen, wenn die Nacharbeit insbesondere aufgrund folgender Umstände erforderlich wird:
Nichtbeachtung der Pflegeanleitung,
Aufkratzen oder sonstige Manipulation des Tattoos,
ungeeignete Pflegeprodukte,
intensive Sonnen- oder Solariumeinwirkung,
Schwimmbad-, Sauna- oder Sportbesuche entgegen den Pflegehinweisen,
Verletzungen oder mechanische Belastungen,
eigenmächtige Nachbehandlung,
nachträgliche Motiv-, Farb-, Größen- oder Gestaltungsänderungen.
Eine Nachkontrolle stellt keine medizinische Untersuchung oder Behandlung dar. Bei auffälligen Entzündungen, starken Schmerzen, Fieber oder sonstigen gesundheitlichen Beschwerden ist unverzüglich ärztlicher Rat einzuholen.
14. Pflegeanleitungen und Heilungsverlauf
Der Kunde erhält nach der Behandlung Pflege- und Verhaltensempfehlungen für das Tattoo beziehungsweise Piercing.
Der Kunde verpflichtet sich, die Pflegehinweise sorgfältig und nach bestem Wissen einzuhalten.
Der Kunde darf das frische Tattoo oder Piercing nicht entgegen den Pflegehinweisen behandeln, manipulieren oder unnötig belasten.
Bei ungewöhnlichen Beschwerden, erheblichen Schmerzen, starken Schwellungen, Entzündungszeichen oder anderen Auffälligkeiten ist TAYKA zeitnah zu kontaktieren. Erforderlichenfalls muss zusätzlich ärztlicher Rat eingeholt werden.
TAYKA haftet nicht für Schäden oder Heilungsstörungen, die nachweislich auf die Nichtbeachtung der Pflegehinweise, eigenmächtige Manipulationen oder falsche Angaben des Kunden zurückzuführen sind, soweit TAYKA kein eigenes Verschulden trifft.
15. Piercingschmuck und Materialverträglichkeit
TAYKA verwendet für Erstpiercings geeignete und fachgerecht ausgewählte Materialien.
Individuelle Unverträglichkeiten, allergische Reaktionen oder besondere körperliche Reaktionen können trotz fachgerechter Materialauswahl nicht vollständig ausgeschlossen werden.
TAYKA übernimmt keine Haftung für nicht vorhersehbare individuelle Unverträglichkeiten, sofern TAYKA die Materialien fachgerecht ausgewählt und keine bekannten Risiken verschwiegen hat.
Der Kunde ist verpflichtet, bekannte Metall-, Kunststoff- oder sonstige Materialallergien vor der Behandlung mitzuteilen.
Für Folgen eines eigenmächtigen Schmuckwechsels, ungeeigneten Fremdschmucks oder einer nicht fachgerechten Verwendung übernimmt TAYKA keine Haftung, soweit diese Umstände für den Schaden ursächlich sind.
16. Gutscheine
Gutscheine für TAYKA können in frei wählbarer Höhe oder als Gutschein für eine bestimmte Leistung erworben werden.
Gutscheine werden nicht in bar ausgezahlt. Dies gilt auch für verbleibende Restguthaben, soweit gesetzlich zulässig.
Gutscheine können für die bei TAYKA angebotenen Leistungen und Waren eingelöst werden, soweit auf dem Gutschein keine abweichende Beschränkung angegeben ist.
Ein Gutschein begründet keinen Anspruch auf einen Termin bei einem bestimmten Tattoo-Artist oder Piercer.
Die Auswahl des ausführenden Artists richtet sich nach Verfügbarkeit, Stil, fachlicher Eignung und Terminplanung.
Gutscheine sind bis zum Ende des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr des Erwerbs einlösbar, soweit keine längere Gültigkeit angegeben wurde.
Die regelmäßige gesetzliche Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt grundsätzlich mit dem Schluss des maßgeblichen Kalenderjahres.
Bei Verlust oder Diebstahl eines nicht eindeutig zuordenbaren Gutscheins besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Ersatz.
Kann ein digitaler Gutschein eindeutig identifiziert und gesperrt werden, kann TAYKA einen Ersatzgutschein ausstellen.
17. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle gegenüber Verbrauchern angegebenen Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Der Preis einer Tattoo- oder Piercingleistung richtet sich nach der individuell vereinbarten Leistung, dem Zeitaufwand, der Körperstelle, der Größe, dem Materialaufwand und gegebenenfalls dem ausgewählten Artist.
Der Kaufpreis für Waren ist bei Übergabe vollständig fällig.
Das Entgelt für Behandlungen und Nebenleistungen ist spätestens unmittelbar vor Beginn oder nach Abschluss der Behandlung vollständig zu zahlen, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
Bereits geleistete Anzahlungen werden vollständig auf den Gesamtpreis angerechnet.
TAYKA kann bei individuell bestelltem Schmuck, Sonderanfertigungen, umfangreichen Tattoos oder besonders hohem Vorbereitungsaufwand eine angemessene Vorauszahlung verlangen.
Die Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen zulässig.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde ausüben, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
18. Umtausch von Waren und Piercingschmuck
Für Waren, die unmittelbar im Studio gekauft werden, besteht grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht.
TAYKA gewährt freiwillig ein Umtauschrecht innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf, sofern:
die Ware unbenutzt ist,
sie sich in ihrer unbeschädigten Originalverpackung befindet,
ein Kaufnachweis vorgelegt wird,
keine hygienischen Gründe gegen eine Rücknahme sprechen.
Vom freiwilligen Umtausch ausgeschlossen sind insbesondere:
bereits eingesetzter oder am Körper anprobierter Piercingschmuck,
entsiegelte oder geöffnete Hygieneartikel,
individuell angefertigte oder bestellte Waren,
speziell für den Kunden bestellter Schmuck,
künstlerische Entwürfe und individuell erbrachte Leistungen,
bereits vollständig erbrachte Dienstleistungen.
Gesetzliche Gewährleistungsrechte bei mangelhaften Waren bleiben unberührt.
Für Warenkäufe, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel abgeschlossen werden, gelten die gesetzlichen Widerrufsbestimmungen, soweit kein gesetzlicher Ausschlussgrund vorliegt.
19. Haftung
TAYKA haftet uneingeschränkt:
bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
bei arglistigem Verschweigen eines Mangels,
bei ausdrücklich übernommenen Garantien,
nach den zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet TAYKA nur für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für Mitarbeiter, gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von TAYKA.
TAYKA haftet nicht für wirtschaftliche, berufliche oder gesellschaftliche Nachteile, die allein dadurch entstehen, dass ein fachgerecht ausgeführtes und zuvor freigegebenes Tattoo oder Piercing sichtbar ist oder dem persönlichen Umfeld des Kunden nicht gefällt.
Gesetzliche Ansprüche wegen einer schuldhaft verursachten Pflichtverletzung oder mangelhaften Leistung bleiben unberührt.
TAYKA ist vor einer anderweitigen Veränderung oder Nachbehandlung Gelegenheit zu geben, die beanstandete Leistung zu besichtigen und – soweit fachlich, medizinisch und persönlich zumutbar – eine geeignete Nachbesserung anzubieten.
20. Absage eines Termins durch TAYKA
Muss ein Termin aufgrund von Krankheit, technischen Störungen, höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen oder sonstigen von TAYKA nicht zu vertretenden Umständen abgesagt werden, wird dem Kunden ein Ersatztermin angeboten.
Eine bereits geleistete Anzahlung wird auf den Ersatztermin übertragen.
Möchte der Kunde keinen zumutbaren Ersatztermin vereinbaren, wird die geleistete Anzahlung zurückerstattet.
Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Haftungsregelungen dieser AGB.
21. Datenschutz und Buchungssystem
Für die Terminverwaltung setzt TAYKA die externe Terminbuchungssoftware KissCal Service ein.
Die zur Buchung und Durchführung eines Termins erforderlichen personenbezogenen Daten können an den Betreiber der Terminbuchungssoftware übermittelt und dort verarbeitet werden.
Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu möglichen Dienstleistern und zu den Rechten der betroffenen Personen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von TAYKA.
Medizinische und gesundheitliche Angaben werden ausschließlich verarbeitet, soweit dies für die sichere Durchführung und Dokumentation der Behandlung erforderlich ist.
22. Verbraucherschlichtung
TAYKA ist bereit und verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
23. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort für die Leistungen von TAYKA ist Berlin.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Staates eingeschränkt werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen wird Berlin als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
24. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen sollen aus Beweisgründen in Textform festgehalten werden.
Individuelle Absprachen haben auch dann Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wenn sie nicht schriftlich getroffen wurden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Berlin, 19. Juli 2026

